
Seit es das Internet gibt, tummeln sich hier auch immer mehr Firmen,
die dort Waren oder Dienstleistungen zum Kauf anbieten. Auch die
Webtains GmbH hat erkannt, wie wichtig es ist, alle Möglichkeiten zu
nutzen, Kunden auf sich aufmerksam zu machen, damit diese von den
angebotenen Dienstleistungen profitieren können. Doch natürlich
birgt der Kauf über das Internet auch einige Tücken. Schließlich
kommt der Vertrag meistens nicht schriftlich zu Stande, was dazu
führt, dass es oftmals rechtliche Probleme gibt. Aber genau hierfür
wurde das Widerrufsrecht im Internet geschaffen, durch welches
Verbraucher geschützt werden sollen. Natürlich bekommen Sie auch bei
der Webtains GmbH das gesetzliche Widerrufsrecht eingeräumt, so dass
Sie innerhalb einer bestimmten Frist von Ihrem Vertrag zurücktreten
können, sofern Sie es sich anders überlegen sollten und die
Dienstleistung noch nicht aktiviert haben.

Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Widerrufsrecht im Internet, das auch Fernabsatzrecht genannt wird, angewendet werden kann. Normalerweise ist es so, dass ein Vertrag dadurch zu Stande kommt, dass zwei verschiedene Parteien Willenserklärungen abgeben. Das Unternehmen, also die Webtains GmbH, verpflichtet sich dazu, eine Dienstleistung bereitzustellen, wohingegen sich der Kunde dazu verpflichtet, diese Dienstleistung zu bezahlen. Fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, dass Willenserklärungen keine bestimmte Form haben müssen. Deswegen können die Verträge sowohl mündlich, als auch über das Telefon, per E-Mail oder per Mausklick im Internet zu Stande kommen. Das Widerrufsrecht im Internet sieht vor, dass Verträge, die über Briefe, E-Mail, Telefon, Telefax oder Mausklick zu Stande kommen, ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Selbstverständlich ist dies auch bei Webtains bzw den Angeboten der Webtains.de der Fall.
weitere Informationen über die Webtains GmbH