
Laut Gesetz ist vorgeschrieben, dass im Falle eines Widerrufes die beidseitig empfangenen Leistungen zurückgegeben werden müssen. Daran hält sich auch die Webtains - was in der Praxis bedeutet, dass die Dienstleistungen vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden dürfen, dieser gleichzeitig aber auch keine Gebühr hierfür entrichten muss.
Kunden sollten aber wissen, was genau das Widerrufsrecht im Internet beinhaltet. Das größte Problem besteht meistens darin, dass der Widerruf nicht rechtzeitig erfolgt. Dies ist aber wichtig, sonst gilt der Vertrag als rechtens und kann nicht mehr aufgelöst werden. Während dies bei einer seriösen Firma, wie der Webtains GmbH, ganz klar geregelt ist, gibt es einige Probleme, wenn auf Auktions-Plattformen Verträge eingegangen werden. Denn der Kunde weiß oftmals gar nicht, ob er ein Widerrufsrecht hat, da er den Vertrag mit einer Firma eingegangen ist, oder ob das Widerrufsrecht im Internet nicht gilt, da es sich um einen Privatkauf handelt. Um sich später abzusichern, sollte der Widerruf stets in Textform erfolgen. Senden Sie Ihren Widerruf also am besten per Post oder E-Mail an die Webtains GmbH. So können Sie sicher sein, dass Ihr Widerruf fristgerecht eintrifft.
Was den Beginn der Frist betrifft, gilt, dass die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhält. Bei der Webtains erhalten Sie die Möglichkeit, die Belehrung über das Widerrufsrecht bequem im Internet abzurufen. Sofern Sie möchten, können Sie sich diese Belehrung sowie die anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ihren Computer laden oder ausdrucken.
Immer dann, wenn Sie als Verbraucher Verträge über das Internet oder das Telefon eingehen, sind Sie dank dem Gesetzgeber geschützt. Entscheidungen, die Sie beispielsweise unter Zeitdruck getroffen haben, sind dann nicht gültig, wenn Sie Ihren Widerruf rechtzeitig absenden. Achten Sie also darauf, wann Sie Fernabsatzverträge eingehen und wann nicht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt es sich bei Fernabsatzverträgen um Verträge über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nur über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Eine sehr große Rolle spielt hier natürlich das Internet. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Verträge dann, wenn diese nicht zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen stattfinden, sondern wenn es sich um einen Privatkauf handelt oder aber um einen gewerblichen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischen kann, wenn Sie eine Dienstleistung aktivieren bzw. in Anspruch nehmen.
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